In vielen Angelegenheiten zum Grund und Boden, Fragen rund ums Bauen und vielen anderen Gebieten stehen wir Ihnen beratend und begleitend zur Verfügung.
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:
öffentlich-rechtliche Vermessung
weiterhin bieten wir an:
⇒ Wohnflächenaufmaß (⇒WoFlV, auf Grundlage des BGH-Urteils vom 18.Nov.2015 Az.VIII ZR 266/14 ⇒Urteil )
Wenden Sich vertrauensvoll an uns!