der amtliche Lageplan

Zur Beantragung eines Bauvorhabens ist nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (⇒BbgBauVorlV ) die Vorlage eines amtlichen Lageplanes notwendig. Der amtliche Lageplan enthält alle nach BbgBauVorlV geforderten Angaben des betroffenen Grundstücks. Im Zuge einer Vermessung vor Ort wird das Grundstück in seiner Lage und Höhe  in Zusammenhang mit der umgebenden Situation durch den Vermesser erfasst, ausgewertet und grafisch umgesetzt. Der entstehende Lageplan ist eine maßstäbliche Wiedergabe der örtlichen Situation.

Im Verlauf der Planerstellung kann das Bauprojekt nach Angaben des betreuenden Architekten lagerichtig in den Lageplan eingearbeitet. Durch das Siegel des ÖbVI bekommt der amtliche Lageplan seinen rechtlichen Charakter.